COMPENSATION / SCHADENERSATZ

Mit dem Schadenersatzrecht beschäftigt sich die Frage, wer einen Nachteil tragen soll, der sich in der Sphäre einer Person (natürlich oder juristisch) ereignet hat.

BUSINESS LAW / WIRTSCHAFTSRECHT

Das Leistungsspektrum umfasst sowohl die außergerichtliche Beratung und Vertragsgestaltung wie auch die Prozessführung.

LITIGATION / PROZESSFÜHRUNG

Wir vertreten und führen Prozesse vor österreichischen Gerichten aller Instanzen, unterstützen bei der Erlangung von einstweiligen Verfügungen und beraten und vertreten bei Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen.

REAL ESTATE / IMMOBILIENRECHT

Das Liegenschaftsrecht beantwortet insbesondere die Fragen nach der Entstehung von Eigentum an Grundstücken und Wohnungen, der Änderung und der Beendigung. Wir vertreten Sie gerne im Bereich von Kauf/Verkauf von Liegenschaften, im Wohnungseigentum und Bauträgervertragsrecht.

CRIME / STRAFRECHT

Strafrecht ist ein selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, das sich vor allem in die zwei Hauptzweige gliedert, zum Einen ist formelles Strafrecht vor allem Strafverfahrensrecht, zum Anderen ist das materielles Strafrecht das Kernstrafrecht, es beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) von Taten und deren Rechtsfolgen.

FAMILIENRECHT / FAMILY OFFICE

Wir vertreten Sie gerne in der Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsvergleichen, im Aufteilungsverfahren, bei Unterhalt und Obsorge.

EXPERTISE YOU CAN TRUST!

MAG. PETER A. MIKLAUTZ

Schadenersatz- und Haftungsrecht
Scheidungsrecht
Straf- und Wirtschaftsstrafrecht
Immobilienrecht
Prozessführung

2000 Gründung der Kanzlei
2000 Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte

MAG. HERBERT P. AHAMMER

Immobilienrecht
Vertragsrecht
Wirtschaftsrecht
Schadenersatz- und Haftungsrecht
Straf- und Wirtschaftsstrafrecht
Prozessführung

2011 Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte

AKTUELLE INFORMATIONEN

Wie seitens des OVM in einer OTS-Aussendung vom 10.6.2020 richtigerweise festgehalten wurde, hat ein Versicherer bei unberechtigter Leistungsablehnung oder in anderen Fällen des Verzugs zwingend Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu bezahlen. Verzug tritt immer dann ein, wenn eine Leistung trotz Fälligkeit nicht bezahlt wird, wobei die Fälligkeit in Versicherungsfällen gemäß $ 11 Abs 1 VersVG…

Alle Informationen

Die Rechtsanwälte von miklautz rechtsanwaelte, Rechtsanwalt Mag. Peter A. Miklautz und Rechtsanwalt Mag. Herbert P Ahammer, sind selbständige Rechtsanwälte in ständiger Kooperation. Jeder Rechtsanwalt vertritt selbständig. Beide Rechtsanwälte sind Mitglieder der Wiener Rechtsanwaltskammer und unterliegen deren Berufs- und Standesvorschriften (www.rakwien.at).