COMPENSATION /
SCHADENERSATZ

Mit dem Schadenersatzrecht beschäftigt sich die Frage, wer einen Nachteil tragen soll, der sich in der Sphäre einer Person (natürlich oder juristisch) ereignet hat. Grundsätzlich trifft der Schaden jedoch denjenigen, in dessen Vermögen oder Person er sich ereignet hat. Bei Verschuldenshaftung (wenn ein Täter einen Schaden bei einem Dritten rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat) und Gefährdungshaftung (aufgrund der spezifischen Gefährlichkeit einer Sache; zB für Kfz) kann der Schaden jedoch oft abgewälzt werden.

Hinsichtlich des Schadens wird zwischen dem Vermögensschaden (positiver Schaden und entgangener Gewinn) und dem ideellen Schaden oder immateriellen Schaden (zB Schmerzengeld, entgangene Urlaubsfreude, erlittenes Leid, Affektionsinteresse) unterschieden. Ideelle Schäden werden nur in Ausnahmefällen ersetzt. Wir vertreten Sie qualifiziert bei ärztlichen Kunstfehlern, in Verkehrsunfällen, bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten und in Sach- und Körperschäden.

FAMILIENRECHT
FAMILY OFFICE

Die rechtliche Auflösung einer Ehe wird im Scheidungsrecht geregelt. Eine Ehe kann nur durch gerichtliches Urteil auf Klage eines oder über Antrag beider Ehegatten in der Form eines Scheidungsvergleiches geschieden werden.

Wir vertreten Sie gerne in der Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsvergleichen, im Aufteilungsverfahren, bei Unterhalt und Obsorge.

REAL ESTATE /
IMMOBILIENRECHT

Das Liegenschaftsrecht beantwortet insbesondere die Fragen nach der Entstehung von Eigentum an Grundstücken und Wohnungen, der Änderung und der Beendigung. Wir vertreten Sie gerne im Bereich von Kauf/Verkauf von Liegenschaften, im Wohnungseigentum und Bauträgervertragsrecht.

Beim Mietvertrag, einem gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrag, schuldet der Vermieter dem Mieter die Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit und der Mieter als Gegenleistung die vereinbarte Miete. Im Unterschied zu Kauf, Tausch und Schenkung, bei denen es um die Veräußerung eines Gegenstandes geht, bildet die Miete so wie Pacht und die unentgeltliche Leihe einen Gebrauchsüberlassungsvertrag. Wir vertreten Sie gerne im Bereich von Mietverträgen über Geschäftsräume/Wohnungen und im Mietzins- und Räumungsstreit.

BUSINESS LAW /
WIRTSCHAFTSRECHT

Wir beraten sie gerne in Sachen Kauf- und Werkvertragsrecht, Gestaltung von AGB’s, Gesellschaftsgründungen und Satzungsgestaltungen, bei der Auseinandersetzung von Gesellschaften, bei Unternehmenskauf, Gewerblichem Rechtsschutz und Internetrecht.

Das Leistungsspektrum umfasst sowohl die außergerichtliche Beratung und Vertragsgestaltung wie auch die Prozessführung.

LITIGATION /
PROZESSFÜHRUNG

Wir vertreten und führen Prozesse vor österreichischen Gerichten aller Instanzen, unterstützen bei der Erlangung von einstweiligen Verfügungen und beraten und vertreten bei Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen.

CRIME /
STRAFRECHT

Strafrecht ist ein selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, das sich vor allem in die zwei Hauptzweige gliedert, zum Einen ist formelles Strafrecht vor allem Strafverfahrensrecht, zum Anderen ist das materielles Strafrecht das Kernstrafrecht, es beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) von Taten und deren Rechtsfolgen.

Daneben existieren noch Strafbestimmungen in anderen Rechtsbereichen. Wir vertreten Sie gerne im notwendigen Falle einer Verteidigung vor Strafgerichten, in Haftsachen, in Fragen des Strafvollzuges u.ä..