Missachtet jemand ein Verkehrszeichen, das gar nicht sichtbar ist, trifft ihn keine Schuld. Das gilt zum Beispiel dann, wenn die Tafel im Zuge von Bauarbeiten entfernt oder durch äußere Gewalteinwirkung umgeknickt wurde. Aber wie steht es um das Verschulden, wenn das Verkehrszeichen zwar schlecht, aber gerade noch sichtbar ist? Dann müssen sich Autofahrer zwar daran…