Geht das Haftungsprivileg des § 1409a ABGB den mietrechtlichen Vorschriften iZm dem Unternehmenserwerb vor? Diese Frage ließ der OGH anlässlich seiner Entscheidung unbeantwortet und hat dazu auch nicht im Sinne obiter dictum Stellung genommen. Im gegenständlichen Fall hatte der Masseverwalter die Übernahme des Mietverhältnisses an die beklagte Partei mit allen Rechten und Pflichten dem Vermieter…