In einer rechtsweisenden Entscheidung und im verstärkten Senat (3Ob 9/23d) hat der OGH definiert, dass eine missglückte Verhütung (Sterilisation) mit jenen Fällen gleichgestellt wird, bei denen eine Abtreibung wegen falscher Pränataldiagnostik unterblieben ist Die bisherige Judikatur differenzierte zwischen Fällen der unerwünschten Empfängnis („wrongful conception“) eines gesunden und der unerwünschten Geburt („wrongful birth“) eines behinderten Kindes….