Jüngst hat der OGH in einer Entscheidung ausgesprochen, dass sich ein Geschäftsführer nicht durch die Berufung auf ein Verschulden eines – im gegenständlichen Fall sonst normhaft arbeiteten und qualifizierten – Mitarbeiters zu berufen vermag und damit auch eine Zurechnung (eines Teils) des Schadens an die Gesellschaft, die sich dieses Mitarbeiters bedient, nicht zulässig ist, womit…