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miklautz anwaltskanzlei - spezialisiert in:

SCHADENERSATZRECHT
ALLGEMEINES ZIVILRECHT
GESELLSCHAFTSRECHT
HANDELSRECHT
ARBEITSRECHT
STRAFRECHT und NEBENSTRAFRECHT
SCHEIDUNGSRECHT
VERWALTUNGSRECHT
IMMOBILIENRECHT
MARKENRECHT
VERTRAGSRECHT
   
 
SCHADENERSATZRECHT
 
Mit dem Schadenersatzrecht beschäftigt sich die Frage, wer einen Nachteil tragen soll, der sich in der Sphäre einer Person (natürlich oder juristisch) ereignet hat. Grundsätzlich trifft der Schaden jedoch denjenigen, in dessen Vermögen oder Person er sich ereignet hat. Bei Verschuldenshaftung (wenn ein Täter einen Schaden bei einem Dritten rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat) und Gefährdungshaftung (aufgrund der spezifischen Gefährlichkeit einer Sache; zB für Kfz) kann der Schaden jedoch oft abgewälzt werden. Hinsichtlich des Schadens wird zwischen dem Vermögensschaden (positiver Schaden und entgangener Gewinn) und dem ideellen Schaden oder immateriellen Schaden (zB Schmerzengeld, entgangene Urlaubsfreude, erlittenes Leid, Affektionsinteresse) unterschieden. Ideelle Schäden werden nur in Ausnahmefällen ersetzt. Wir vertreten Sie qualifiziert bei ärztlichen Kunstfehlern, in Verkehrsunfällen, bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten und in Sach- und Körperschäden.  
   
ALLGEMEINES ZIVILRECHT  
Mit Zivilrecht wird jener Zweig des Rechts bezeichnet, der sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen den gleichgeordneten Privatpersonen beschäftigt. Mit anderen Worten, das Zivilrecht ist das Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen der Menschen untereinander regelt. Es enthält z.B. Bestimmungen über den Abschluss von Verträgen oder die Folgen von Vertragsbrüchen. Das Zivilrecht ist zum großen Teil im ABGB geregelt, das aber durch Spezialgesetze (z.B. AktG, UGB, KSchG) ergänzt wird. Wir vertreten Sie im Bereich des Zivilrechts qualifiziert in Fragen des Schadenersatzrechts, bei ärztlichen Kunstfehlern, der Gewährleistung, in Verkehrsunfällen, bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten und in Sach- und Körperschäden.  
   
GESELLSCHAFTSRECHT  
Das Gesellschaftsrecht beantwortet insbesondere für jede Gesellschaftsform, die Fragen nach der Entstehung, der Rechtsfähigkeit, der Haftung im Innen- bzw Außenverhältnis, der Geschäftsführung, der Vertretung, der Änderung und der Beendigung. Wir vertreten Sie gerne im Bereich von Gesellschaftsgründungen, bei der rechtlichen Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, im Falle eines Gesellschafterstreits und in anderen Gesellschaftsrechtssachen.  
   
HANDELSRECHT  
Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Es handelt sich somit um ein spezielles Gebiet des Privat-(Zivil)rechts, obwohl es auch öffentlich-rechtliche Normen enthält. Die Geltung des Handelsrechts ist abhängig von der Kaufmannseigenschaft wenigstens eines der beteiligten Rechtssubjekte.
Wir vertreten Sie gerne im Bereich von Unternehmenskauf, Konkurs- und Ausgleich, Unternehmenssanierung u.ä
 
   
ARBEITSRECHT  
Das Arbeitsrecht regelt das Beschäftigungsverhältnis des abhängig Tätigen zu seinem Arbeitgeber, somit das Beschäftigungsverhältnis der Arbeitnehmer über die entgeltliche Erbringung einer Dienstleistung. Wir vertreten Sie gerne im Bereich von Kündigung und Kündigungsschutz, Entlassung, im Arbeitsvertragsfragen und in anderen Arbeitsrechtssachen.  
   
STRAFRECHT und NEBENSTRAFRECHT  
Strafrecht ist ein selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, das sich vor allem in die zwei Hauptzweige gliedert, zum Einen ist formelles Strafrecht vor allem Strafverfahrensrecht, zum Anderen ist das materielles Strafrecht das Kernstrafrecht, es beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) von Taten und deren Rechtsfolgen. Daneben existieren noch Strafbestimmungen in anderen Rechtsbereichen. Wir vertreten Sie gerne im notwendigen Falle einer Verteidigung vor Strafgerichten, in Haftsachen, in Fragen des Strafvollzuges u.ä.  
   
SCHEIDUNGSRECHT  
Die rechtliche Auflösung einer Ehe wird im Scheidungsrecht geregelt. Eine Ehe kann nur durch gerichtliches Urteil auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Wir vertreten Sie gerne in der Gestaltung von Scheidungsvergleichen, im Aufteilungsverfahren, bei Unterhalt und Obsorge.  
   
VERWALTUNGSRECHT  
Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches ein Teilbereich des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Wir vertreten Sie gerne in Bereichen des Verwaltungsstrafrechts, des Führerscheinrechts, des Gewerberechts und des Staatsbürgerschaftsrechts.  
   
IMMOBILIENRECHT  
Das Liegenschaftsrecht beantwortet insbesondere die Fragen nach der Entstehung von Eigentum an Grundstücken und Wohnungen, der Änderung und der Beendigung. Wir vertreten Sie gerne im Bereich von Kauf/Verkauf von Liegenschaften, im Wohnungseigentum und Bauträgervertragsrecht. Beim Mietvertrag, einem gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrag, schuldet der Vermieter dem Mieter die Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit und der Mieter als Gegenleistung die vereinbarte Miete. Im Unterschied zu Kauf, Tausch und Schenkung, bei denen es um die Veräußerung eines Gegenstandes geht, bildet die Miete so wie Pacht und die unentgeltliche Leihe einen Gebrauchsüberlassungsvertrag. Wir vertreten Sie gerne im Bereich von Mietverträgen über Geschäftsräume/Wohnungen und im Mietzins- und Räumungsstreit.  
   
MARKENRECHT  
Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, welches Namen im Rechtsverkehr schützt. Wir vertreten Sie gerne im Bereich von Markenanmeldungen, bei der Durchsetzung von Markenrechten und in anderen Markenrechtssachen.  
   
VERTRAGSRECHT  
Vertragsrecht ist der Grundbegriff für die rechtlichen Rahmenbedingungen von Verträgen, die im ABGB abgesteckt sind. Geregelt wird, wann und wie ein Vertrag zu Stande kommt, wann und wie der Vertrag gekündigt oder angefochten werden kann. Wir vertreten Sie gerne in Bereichen der allgemeinen und individuellen Vertragsverfassung.