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miklautz anwaltskanzlei - spezialisiert in:
| SCHADENERSATZRECHT |
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| ALLGEMEINES ZIVILRECHT |
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| GESELLSCHAFTSRECHT |
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| HANDELSRECHT |
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| ARBEITSRECHT |
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| STRAFRECHT und
NEBENSTRAFRECHT |
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| SCHEIDUNGSRECHT |
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| VERWALTUNGSRECHT |
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| IMMOBILIENRECHT |
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| MARKENRECHT |
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| VERTRAGSRECHT |
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| Mit dem Schadenersatzrecht beschäftigt sich die Frage, wer einen Nachteil tragen soll, der sich in der Sphäre einer Person (natürlich oder juristisch) ereignet hat. Grundsätzlich trifft der Schaden jedoch denjenigen, in dessen Vermögen oder Person er sich ereignet hat. Bei Verschuldenshaftung (wenn ein Täter einen Schaden bei einem Dritten rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat) und Gefährdungshaftung (aufgrund der spezifischen Gefährlichkeit einer Sache; zB für Kfz) kann der Schaden jedoch oft abgewälzt werden. Hinsichtlich des Schadens wird zwischen dem Vermögensschaden (positiver Schaden und entgangener Gewinn) und dem ideellen Schaden oder immateriellen Schaden (zB Schmerzengeld, entgangene Urlaubsfreude, erlittenes Leid, Affektionsinteresse) unterschieden. Ideelle Schäden werden nur in Ausnahmefällen ersetzt. Wir vertreten Sie qualifiziert bei ärztlichen Kunstfehlern, in Verkehrsunfällen, bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten und in Sach- und Körperschäden. |
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| ALLGEMEINES ZIVILRECHT |
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| Mit Zivilrecht wird jener Zweig des Rechts bezeichnet,
der sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen den gleichgeordneten
Privatpersonen beschäftigt. Mit anderen Worten, das Zivilrecht ist
das Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen der Menschen untereinander
regelt. Es enthält z.B. Bestimmungen über den Abschluss von Verträgen
oder die Folgen von Vertragsbrüchen. Das Zivilrecht ist zum großen
Teil im ABGB geregelt, das aber durch Spezialgesetze (z.B. AktG,
UGB, KSchG) ergänzt wird. Wir vertreten Sie im Bereich des Zivilrechts
qualifiziert in Fragen des Schadenersatzrechts, bei ärztlichen Kunstfehlern,
der Gewährleistung, in Verkehrsunfällen, bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
und in Sach- und Körperschäden. |
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| GESELLSCHAFTSRECHT |
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| Das Gesellschaftsrecht beantwortet insbesondere
für jede Gesellschaftsform, die Fragen nach der Entstehung, der
Rechtsfähigkeit, der Haftung im Innen- bzw Außenverhältnis, der
Geschäftsführung, der Vertretung, der Änderung und der Beendigung.
Wir vertreten Sie gerne im Bereich von Gesellschaftsgründungen,
bei der rechtlichen Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, im Falle
eines Gesellschafterstreits und in anderen Gesellschaftsrechtssachen. |
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| HANDELSRECHT |
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Das Handelsrecht ist
das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Es handelt sich somit um
ein spezielles Gebiet des Privat-(Zivil)rechts, obwohl es auch öffentlich-rechtliche
Normen enthält. Die Geltung des Handelsrechts ist abhängig von der
Kaufmannseigenschaft wenigstens eines der beteiligten Rechtssubjekte.
Wir vertreten Sie gerne im Bereich von Unternehmenskauf, Konkurs-
und Ausgleich, Unternehmenssanierung u.ä |
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| ARBEITSRECHT |
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| Das Arbeitsrecht regelt das Beschäftigungsverhältnis des abhängig
Tätigen zu seinem Arbeitgeber, somit das Beschäftigungsverhältnis
der Arbeitnehmer über die entgeltliche Erbringung einer Dienstleistung.
Wir vertreten Sie gerne im Bereich von Kündigung und Kündigungsschutz,
Entlassung, im Arbeitsvertragsfragen und in anderen Arbeitsrechtssachen. |
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| STRAFRECHT
und NEBENSTRAFRECHT |
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| Strafrecht ist ein selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, das sich vor allem in die zwei Hauptzweige gliedert, zum Einen ist formelles Strafrecht vor allem Strafverfahrensrecht, zum Anderen ist das materielles Strafrecht das Kernstrafrecht, es beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) von Taten und deren Rechtsfolgen. Daneben existieren noch Strafbestimmungen in anderen Rechtsbereichen. Wir vertreten Sie gerne im notwendigen Falle einer Verteidigung vor Strafgerichten, in Haftsachen,
in Fragen des Strafvollzuges u.ä. |
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| SCHEIDUNGSRECHT |
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| Die rechtliche Auflösung einer Ehe wird im Scheidungsrecht geregelt.
Eine Ehe kann nur durch gerichtliches Urteil auf Antrag eines
oder beider Ehegatten geschieden werden. Wir vertreten Sie gerne
in der Gestaltung von Scheidungsvergleichen, im Aufteilungsverfahren,
bei Unterhalt und Obsorge. |
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| VERWALTUNGSRECHT |
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| Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung,
und als solches ein Teilbereich des öffentlichen Rechts. Das
Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des
Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der
Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander.
Wir vertreten Sie gerne in Bereichen des Verwaltungsstrafrechts,
des Führerscheinrechts, des Gewerberechts und des Staatsbürgerschaftsrechts. |
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| IMMOBILIENRECHT |
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| Das Liegenschaftsrecht beantwortet insbesondere die Fragen nach der Entstehung von Eigentum an Grundstücken und Wohnungen,
der Änderung und der Beendigung. Wir vertreten Sie gerne im
Bereich von Kauf/Verkauf von Liegenschaften, im
Wohnungseigentum und Bauträgervertragsrecht. Beim Mietvertrag, einem gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrag,
schuldet der Vermieter dem Mieter die Gebrauchsüberlassung einer
Sache auf Zeit und der Mieter als Gegenleistung die vereinbarte
Miete. Im Unterschied zu Kauf, Tausch und Schenkung, bei denen
es um die Veräußerung eines Gegenstandes geht, bildet die Miete
so wie Pacht und die unentgeltliche Leihe einen Gebrauchsüberlassungsvertrag. Wir vertreten Sie gerne
im Bereich von Mietverträgen über Geschäftsräume/Wohnungen und im Mietzins- und Räumungsstreit. |
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| MARKENRECHT |
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| Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes,
welches Namen im Rechtsverkehr schützt. Wir vertreten Sie gerne
im Bereich von Markenanmeldungen, bei der Durchsetzung von Markenrechten
und in anderen Markenrechtssachen. |
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| VERTRAGSRECHT |
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| Vertragsrecht ist der Grundbegriff für die rechtlichen Rahmenbedingungen
von Verträgen, die im ABGB abgesteckt sind. Geregelt wird, wann
und wie ein Vertrag zu Stande kommt, wann und wie der Vertrag
gekündigt oder angefochten werden kann. Wir vertreten Sie gerne
in Bereichen der allgemeinen und individuellen Vertragsverfassung. |
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